Bei Übersetzungen geht es nicht nur um Worte, vielmehr darum, ganze Kulturen verständlich zu machen.

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die Serbisch, Kroatisch und Bosnisch stehe ich einerseits Gerichten und Behörden zur Verfügung und werde andererseits im außerbehördlichen Bereich von Wirtschaftskanzleien, Unternehmen und Privatpersonen beauftragt.

Mag. Andrej Zivanovic M.E.S.

Beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die serbische, kroatische und bosnische Sprache in 1020 Wien

Als Übersetzer und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die serbische, kroatische und bosnische Sprache biete ich folgende Services
LEISTUNGEN
Gerichte und Behörden

Übersetzen und Dolmetschen für Gerichte und sonstige Behörden

Wirtschaftskanzleien

Dolmetschen und Übersetzten in Gerichtsverhandlungen und Schiedsverhandlungen und Übersetzten von Unterlagen (Urteile, Befunde, Gutachten, Verträge) sowie Dolmetschen bei Verfahrenshilfe.

Unternehmen

Dolmetschen bei Notariatsakten für Unternehmen wie Unternehmensgründungen und Anteilsübertragungen sowie beglaubigte Übersetzungen von Verträgen, Firmenbuchauszügen und auch Jahres- und Geschäftsberichten.

Privatpersonen

Dolmetschen bei zB Eheschließungen, beim Liegenschaftserwerb oder Nachlassabhandlungen und beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Gerichtsurteile, Zeugnisse, Diplome, Berufsnachweise und Verträge.

Meine Aufgabe als Übersetzer

und allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die serbische, kroatische und bosnische Sprache ist es, das gesprochene und geschriebene Wort unter Berücksichtigung kultureller Besonderheiten von der Ausgangssprache in die gewünschte Zielsprache zu übertragen.

Die allgemeine Beeidigung

und Zertifizierung erfolgt im Rahmen eines Justizverwaltungsverfahrens, bei dem strenge Auswahlkriterien angewandt werden. Ein Gerichtsdolmetscher unterzieht sich kontinuierlich einem Qualitätssicherungsverfahren und muss alle 5 Jahre einen Rezertifizierungsprozess durchlaufen.

Der Gerichtsdolmetscher

ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Auftragsverhältnisses hinaus. Die von ihm angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind amtsgültig und der Dolmetscher haftet für deren Richtigkeit.

PREISE

Übersetzen und beglaubigte Übersetzungen

Der Preis für Übersetzungen wird auf Basis von Normzeilen (à 55 Zeichen inklusive Leerzeichen) berechnet. Berechnungsgrundlage ist immer der Ausgangstext. Verschiedene Faktoren wie Komplexität / Schwierigkeitsgrad, Dringlichkeit, beglaubigt oder unbeglaubigt etc. beeinflussen den Preis. Für ein unverbindliches Angebot übermitteln Sie mir bitte Ihre Dokumente und alle notwendigen Details.

Dolmetschen

Dolmetschen wird nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad abgerechnet. Für ein unverbindliches Angebot übermitteln Sie mir bitte notwendigen Details.